Felsenweg
panda , 20.6.2025
Bevormundung durch Verbot. Reicht nicht ein Gefahrenhinweis?
Erstellt am: 20.6.2025
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Der Werkeigentümer (hier also wohl die Gemeinde oder der Kanton) kann für Unfälle haftbar gemacht werden, wenn das Werk (hier der Weg) z. B. mangelhaft unterhalten wird. Wenn also was auch immer da runterfällt einen Fussgänger trifft, hilft auch das Warnschild nicht weiter. Erwachsene würden ein solches Warnschild wohl noch eher verstehen, wie sieht es aber bei Kindern aus? Bei Fahrzeugführenden geht die Selbstverantwortung weiter als bei Fussgängern, da man dort damit rechnen darf, dass sie die Verkehrsregeln (und Schilder) kennen.
Diese Haftung möchte also möglichst vermieden werden, drum wird der Weg halt ganz dicht gemacht. Kann man nur hoffen dass der Mangel möglichst bald behoben wird.